Allgemeine Geschäftsbedingungen

 tierisch-gute-wanderreisen.de / Eselhof Daxstein nachstehend auch mit TGW benannt

Sitz:   Susa Winter unterer Daxstein 24 94508 Schöllnach

Vertragsgegenstand: Tierisch-gute-Wanderreisen führt Wanderungen Trekking, Etappen-Touren durch und vermittelt auch Reisen sowie Erlebnisse mit Tieren wie Hunden, Eseln, Alpakas, u. a. Tieren, sowie Fastenwanderungen und Seminare

1. Abschluss des Reisevertrages / Verpflichtungen des Kunden

Mit der Anmeldung, die schriftlich oder per e-mail erfolgen kann, bietet der Kunde  TGW den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Eine Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung des Buchungsauftrages dar.   Dies gilt insbesonders wenn es sich um Gruppenreisen handelt die eine Mindestteilnehmerzahl erfordern. (siehe Rücktritt und Kündigung) Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibungen und die ergänzende Information  des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise soweit diese dem Kunden vorliegen.

Andere Reisevermittler und Leistungsträger sind vom Reiseveranstalter nicht bevollmächtigt Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder  Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen hinaus gehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.

Orts und Hotelprospekte, sowie Internetausschreibungen die nicht vom TGW  herausgegeben werden, sind für uns und unsere Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand/Inhalt der Leistungspflicht von TGW gemacht wurden

Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch seine Buchungserklärung schriftlich übernommen hat.

Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von TGW zustande, durch Zusendung der Bestätigung/Rechnung.

(Bei Gruppenreisen mit Mindestteilnehmerzahl unter Vorbehalt)

Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot unsererseits vor. Der Vertrag kommt auf der neuen Grundlage mit neuem Inhalt zustande wenn der Kunde uns ausdrücklich etwa durch Anzahlung oder schriftlich die Annahme des Angebots innerhalb von 10 Tagen erklärt. 

2. Zahlungen

2.1 Nach Erhalt der Reisebestätigung  ist eine Anzahlung von 50,-€ pro Person fällig. Der Restbetrag ist spätestens 2 Wochen vor Reiseantritt  unaufgefordert zu zahlen insoweit feststeht das die Reise durchgeführt wird und  insbesondere nicht mehr durch tierisch-gute-wanderreisen abgesagt werden kann.

2.2 Wird der fällige Reisepreis trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung nicht bezahlt, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten (§323 BGB) und Rücktrittskosten zu  erheben.      Die sich an nachstehender Ziffer 3.1 orientieren sofern der Kunde nicht ein Recht zur   Zahlungsverweigerung hatte.

3.  Rücktritt oder Umbuchung seitens des Kunden   

3.1  Der Kunde ist berechtigt von gebuchten  Reisen/Veranstaltungen Wanderungen von  TGW zurückzutreten Der Rücktritt  ist immer schriftlich zu erklären.  Im Falle des Rücktritts hat der Kunde eine angemessene Entschädigung zu zahlen. Diese bemisst sich nach dem Reisepreis und den Aufwendungen und anderweitigen Verwendungen von tierisch-gute-wanderreisen. Dem Kunden bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass durch die Stornierung / Umbuchung  geringere Kosten entstanden sind. 

Zur  Vermeidung von Entschädigungszahlungen kann der Kunde einen geeigneten Ersatzteilnehmer stellen. Im Falle des schriftlich anzuzeigenden Eintritts eines Ersatzteilnehmers haftet dieser neben dem Kunden als Gesamtschuldner für den Reisepreis  und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten.

Tierisch gute Wanderreisen kann dem Eintritt widersprechen wenn der Ersatzteilnehmer den besonderen Reiseerfordernissen nicht entspricht, oder seine Teilnahme gesetzlichen Vorschriften oder Auflagen widerspricht. Dies gilt insbesondere bei Hundewanderungen wenn der teilnehmende Hund nicht den Anforderungen der Tour entspricht

Dies gilt auch, wenn der  Ersatzteilnehmer nicht in der Lage ist ein Tier wie z.B. einen Esel oder Alpaka zu führen oder zu begleiten. Die Entscheidung darüber obliegt dem Tierbesitzer/ Verleiher.

 3.2  Im Rücktrittsfall wird eine Bearbeitungsgebühr 50,-€pro  Person oder gemäß  §651 i  Abs.  2 BGB folgende Entschädigung

 fällig. Die Anzahlung von  50,-€es Reisepreises bis 45 Tage vor Reisebeginn  

Vom 29-14 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises

Vom 13-Reisebeginn 80% des Reisepreises

Bei Nichtantritt 90% des Reisepreises

Dem Kunden bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass durch die Umbuchung geringere Kosten entstanden sind.

3.3  Umbuchung  Auf Wunsch des Kunden nimmt TGW soweit möglich und durchführbar,  bis 30   Tage vor Reisebeginn auch eine

Umbuchung auf eine andere Reise/Veranstaltung aus unserem Angebot  vor. Für eine Umbuchung werden 25,-€ Bearbeitungsgebühr in  Rechnung gestellt.

4.   Rücktritt oder Kündigung seitens tierisch-gute-wanderreisen

4.1  Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist  Tierisch-gute-wanderreisen berechtigt die Reise/Veranstaltung bis 30 Tage vor deren Beginn  abzusagen. Der Kunde wird unverzüglich darüber informiert und die eingezahlten Beträge in  voller Höhe innerhalb von 30 Tagen zurückerstattet.    Weiter gehende Ansprüche gegen  Tierisch-gute-wanderreisen wie   z.B. die Rückerstattung von bereits gebuchten Bahn, Bus oder Flugverbindungen und Anderes, bestehen nicht.

4.2  Höhere Gewalt. Muss eine Reise/Veranstaltung  aus nicht vorhersehbaren Gründen wie z.B. Streik Unruhen,  behördlich  Anordnungen, oder Naturkatastrophen abgesagt werden kann  der Kunde zwischen einer Gutschrift , Umbuchung oder Auszahlung wählen. Dieses muss er  innerhalb von 30 Tagen schriftlich verkündet haben ansonsten verfällt der Anspruch.

5.   Anspruch bei nicht genutzten Leistungen

 5.1   Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen die von ihm zu  vertreten sind,  nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige oder  komplette Rückerstattung des Reisepreises. Dies gilt im  Besonderen  wenn der Kunde von sich aus, sich nicht in der Lage sieht die in der Reisebeschreibung angekündigten Tier  Begegnung und die somit verbundenen Handlungen auszuführen. ( Esel führen, Alpakas  führen, reiten, tauchen Kanu fahren wandern …)

5.2   Hundehalter deren Hund nicht für die Hundetouren geeignet sind, aufgrund ihres aggressiven  Verhaltens oder anderer  Einschränkungen die die Durchführung der Wanderung   beeinträchtigen oder verhindern haben keinen Anspruch auf  Entschädigung.   Dies gilt auch wenn die Einschränkung erst während der Veranstaltung eintritt.

 6.  Reklamation, Mängel Ausschlussfrist und Verjährung

 Der Kunde muss einen auftretenden Mängel unserer örtlichen Reiseleitung und /oder uns  diesen unverzüglich auch per mail  mitteilen und in angemessener Frist Abhilfe verlangen.  Unterlässt es der Kunde einen Mangel anzuzeigen so tritt eine  Minderung des Reisepreises  nicht ein. Tierisch-gute Wanderreisen kann die Abhilfe verweigern wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert TGW kann auch in der Weise Abhilfe verschaffen  dass eine gleichwertige oder höherwertige Ersatzleistung gebracht wird.

6.1     Wird eine Reise/Veranstaltung infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, und leistet  TGW innerhalb einer vom Kunden gesetzter, angemessener Frist  keine Abhilfe so kann der Kunde den Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist vor der Kündigung des  Vertrages,  bedarf es nur dann nicht wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von TGW  verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des  Kunden gerechtfertigt wird.

6.2    Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise/ Veranstaltung gegenüber TGW in schriftlicher Form an die unten angegebene Adresse geltend zu machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt auch  für Verlust, Fehlleitung und Beschädigung von Reisegepäck insofern Ansprüche darüber an  TGW geltend gemacht werden.

6.3    Reiseleiter, Wanderführer, Leistungserbringer wie Hotels Unterkunftsbetreiber Reisevermittler  sind nicht berechtigt, Ansprüche mit Wirkung für TGW anzuerkennen.

7. Reisepreis

TGW ist berechtigt den Reisepreis nach Abschluss des Vertrages   zu erhöhen , allerdings nur wenn zwischen Vertragsabschluss und Reisebeginn mehr als 4 Monate  liegen und damit verbundene Mehrkosten entstanden sind. Die Mitteilung des neuen Reisepreises ist unverzüglich nach Kenntnisnahme an den  Kunden weiterzugeben und mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Reisepreises  zu versehen. Wenn dieser 5% Aufpreis übersteigt oder sich wesentliche Reiseleistungen ändern, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde ist verpflichtet dieses  Rücktrittsrecht  innerhalb von 10 Tagen nach Bekanntgabe der neuen Bedingungen  geltend zu machen.

8. Haftungsbeschränkung

Die  vertragliche Haftung von TGW für Schäden die nicht Körperschäden sind ist pro Reise/Veranstaltung auf den dreifachen  Reisepreis beschränkt. Soweit ein Schaden weder  vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder TGW für einen dem Kunden  entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers  verantwortlich sind.

8.1   Für alle gegen TGW gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung die  nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen,  haften wir pro Kunde und Reise bis  max. 2500,-€ Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe ist unsere deliktische  Haftung für Sachschäden bis auf maximal  diese Summe beschränkt.

9.  Haftungsausschluß bei Reisevermittlung und Fremdleistungen

TGW haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen und Sachschäden im Zusammenhang  mit Leistungen  die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, z.B. Ausflüge ,Führungen Tauchkurse und  Sonderveranstaltungen Seminare Wandertouren und Trekkings  anderer Anbieter  und fakultative Angebote örtlicher Veranstalter. Wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der  Reisebestätigung  ausdrücklich und unter Angabe des  vermittelten Vertragspartners  als solche gekennzeichnet wurden. Dies gilt im Besonderen  für Partnerangebote von TGW und alle Angebote auf verlinkten Seiten.

10.  Haftung Hundehalter

Hundehalter sind auf unseren Veranstaltungen grundsätzlich und vollumfänglich verantwortlich für ihr/e  Tier/e und müssen eine Haftplichtversicherung vorweisen.

11.  Spezielle Rechte und Pflichten bei Veranstaltungen mit Tieren.

Der jeweilige Tierhalter/Besitzer kann jederzeit entscheiden ob er sein Tier an die Kunden  vergibt, oder verleiht,  das kann auch noch nach dem Basiskurs und während der  Veranstaltung geschehen. Dem Kunden wird ab diesem Zeitpunkt ( der Rücknahme des   Leihtieres) die anteilige Leihgebühr für das Tier zurück erstattet. Eine Erstattung der gesamten Veranstaltung oder die Erstattung  von anderen Teilen der  Veranstaltung  ist damit nicht gegeben.  Der Kunde hat die Tiere, die ihm anvertraut wurden mit größter Sorgfalt und mindestens  nach den Auflagen des deutschen Tierschutzgesetzes zu behandeln. Bei Zuwiderhandlungen ist der Tierbesitzer zu einer sofortigen Beendigung des Vertrages  berechtigt. Dies gilt auch wenn der Kunde ungeeignet erscheint das Tier zu führen oder  angemessen zu versorgen im Besonderen wenn dadurch eine Gefahr für Mensch und Tier bestehen kann. Die Entscheidung darüber obliegt dem Tierbesitzer. Der Kunde hat sich grundsätzlich an die Anweisungen des Personals zu halten und übernimmt die Verantwortung für sein Handeln. Esel sind erst ab 12 Jahren von Kindern zu führen , im öffentlichen Straßenverkehr übernehmen Erwachsene die Führung der Tiere. Bei Zuwiderhandlungen ist der Veranstalter berechtigt die Esel sofort zu entnehmen. 

12.  Bildaufnahmen, Tonaufnahmen, Datenschutz

Das Veröffentlichen von Bild/ Video und Tonaufnahmen von Veranstaltungen ist

grundsätzlich nicht gestattet. Im Einzelfall kann schriftlich eine Ausnahme Genehmigung

durch TGW erfolgen. Die erfasten Kundendaten werden ausschließlich zur Durchführung

der Veranstaltung und zur Kundenbetreuung verwendet und dürfen von TGW zu diesem

Zweck gespeichert werden.

13.  Anwendbares Recht Sonstiges

Es gilt deutsches Recht, Gerichtsstand ist Deggendorf. Die Unwirksamkeit einzelner

Bestimmungen dieser Vereinbarung, hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten

Vereinbarung zur Folge.  Stand November 2016

 


Eselhof Daxstein, Unterer Daxstein 24, 94508 Schöllnach

Telefon 0171-1485092

esel-touren@web.de