Allgemeine Geschäftsbedingungen
tierisch-gute-wanderreisen.de / Eselhof Daxstein nachstehend auch mit TGW benannt
Sitz: Susa Winter unterer Daxstein 24 94508 Schöllnach
Vertragsgegenstand: Tierisch-gute-Wanderreisen führt Wanderungen Trekking, Etappen-Touren durch und vermittelt auch Reisen sowie Erlebnisse mit Tieren wie Hunden, Eseln, Alpakas, u. a. Tieren, sowie Fastenwanderungen und Seminare
1. Abschluss des Reisevertrages / Verpflichtungen des Kunden
Mit der Anmeldung, die schriftlich oder per e-mail erfolgen kann, bietet der Kunde TGW den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Eine Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung des Buchungsauftrages dar. Dies gilt insbesonders wenn es sich um Gruppenreisen handelt die eine Mindestteilnehmerzahl erfordern. (siehe Rücktritt und Kündigung) Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibungen und die ergänzende Information des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise soweit diese dem Kunden vorliegen.
Andere Reisevermittler und Leistungsträger sind vom Reiseveranstalter nicht bevollmächtigt Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen hinaus gehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
Orts und Hotelprospekte, sowie Internetausschreibungen die nicht vom TGW herausgegeben werden, sind für uns und unsere Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand/Inhalt der Leistungspflicht von TGW gemacht wurden
Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch seine Buchungserklärung schriftlich übernommen hat.
Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von TGW zustande, durch Zusendung der Bestätigung/Rechnung.
(Bei Gruppenreisen mit Mindestteilnehmerzahl unter Vorbehalt)
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot unsererseits vor. Der Vertrag kommt auf der neuen Grundlage mit neuem Inhalt zustande wenn der Kunde uns ausdrücklich etwa durch Anzahlung oder schriftlich die Annahme des Angebots innerhalb von 10 Tagen erklärt.
2. Zahlungen
2.1 Nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung von 50,-€ pro Person fällig. Der Restbetrag ist spätestens 2 Wochen vor Reiseantritt unaufgefordert zu zahlen insoweit feststeht das die Reise durchgeführt wird und insbesondere nicht mehr durch tierisch-gute-wanderreisen abgesagt werden kann.
2.2 Wird der fällige Reisepreis trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung nicht bezahlt, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten (§323 BGB) und Rücktrittskosten zu erheben. Die sich an nachstehender Ziffer 3.1 orientieren sofern der Kunde nicht ein Recht zur Zahlungsverweigerung hatte.
3. Rücktritt oder Umbuchung seitens des Kunden
3.1 Der Kunde ist berechtigt von gebuchten Reisen/Veranstaltungen Wanderungen von TGW zurückzutreten Der Rücktritt ist immer schriftlich zu erklären. Im Falle des Rücktritts hat der Kunde eine angemessene Entschädigung zu zahlen. Diese bemisst sich nach dem Reisepreis und den Aufwendungen und anderweitigen Verwendungen von tierisch-gute-wanderreisen. Dem Kunden bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass durch die Stornierung / Umbuchung geringere Kosten entstanden sind.
Zur Vermeidung von Entschädigungszahlungen kann der Kunde einen geeigneten Ersatzteilnehmer stellen. Im Falle des schriftlich anzuzeigenden Eintritts eines Ersatzteilnehmers haftet dieser neben dem Kunden als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten.
Tierisch gute Wanderreisen kann dem Eintritt widersprechen wenn der Ersatzteilnehmer den besonderen Reiseerfordernissen nicht entspricht, oder seine Teilnahme gesetzlichen Vorschriften oder Auflagen widerspricht. Dies gilt insbesondere bei Hundewanderungen wenn der teilnehmende Hund nicht den Anforderungen der Tour entspricht
Dies gilt auch, wenn der Ersatzteilnehmer nicht in der Lage ist ein Tier wie z.B. einen Esel oder Alpaka zu führen oder zu begleiten. Die Entscheidung darüber obliegt dem Tierbesitzer/ Verleiher.
3.2 Im Rücktrittsfall wird eine Bearbeitungsgebühr 50,-€pro Person oder gemäß §651 i Abs. 2 BGB folgende Entschädigung
fällig. Die Anzahlung von 50,-€es Reisepreises bis 45 Tage vor Reisebeginn
Vom 29-14 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
Vom 13-Reisebeginn 80% des Reisepreises
Bei Nichtantritt 90% des Reisepreises
Dem Kunden bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass durch die Umbuchung geringere Kosten entstanden sind.
3.3 Umbuchung Auf Wunsch des Kunden nimmt TGW soweit möglich und durchführbar, bis 30 Tage vor Reisebeginn auch eine
Umbuchung auf eine andere Reise/Veranstaltung aus unserem Angebot vor. Für eine Umbuchung werden 25,-€ Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.
4. Rücktritt oder Kündigung seitens tierisch-gute-wanderreisen
4.1 Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist Tierisch-gute-wanderreisen berechtigt die Reise/Veranstaltung bis 30 Tage vor deren Beginn abzusagen. Der Kunde wird unverzüglich darüber informiert und die eingezahlten Beträge in voller Höhe innerhalb von 30 Tagen zurückerstattet. Weiter gehende Ansprüche gegen Tierisch-gute-wanderreisen wie z.B. die Rückerstattung von bereits gebuchten Bahn, Bus oder Flugverbindungen und Anderes, bestehen nicht.
4.2 Höhere Gewalt. Muss eine Reise/Veranstaltung aus nicht vorhersehbaren Gründen wie z.B. Streik Unruhen, behördlich Anordnungen, oder Naturkatastrophen abgesagt werden kann der Kunde zwischen einer Gutschrift , Umbuchung oder Auszahlung wählen. Dieses muss er innerhalb von 30 Tagen schriftlich verkündet haben ansonsten verfällt der Anspruch.
5. Anspruch bei nicht genutzten Leistungen
5.1 Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen die von ihm zu vertreten sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige oder komplette Rückerstattung des Reisepreises. Dies gilt im Besonderen wenn der Kunde von sich aus, sich nicht in der Lage sieht die in der Reisebeschreibung angekündigten Tier Begegnung und die somit verbundenen Handlungen auszuführen. ( Esel führen, Alpakas führen, reiten, tauchen Kanu fahren wandern …)
5.2 Hundehalter deren Hund nicht für die Hundetouren geeignet sind, aufgrund ihres aggressiven Verhaltens oder anderer Einschränkungen die die Durchführung der Wanderung beeinträchtigen oder verhindern haben keinen Anspruch auf Entschädigung. Dies gilt auch wenn die Einschränkung erst während der Veranstaltung eintritt.
6. Reklamation, Mängel Ausschlussfrist und Verjährung
Der Kunde muss einen auftretenden Mängel unserer örtlichen Reiseleitung und /oder uns diesen unverzüglich auch per mail mitteilen und in angemessener Frist Abhilfe verlangen. Unterlässt es der Kunde einen Mangel anzuzeigen so tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Tierisch-gute Wanderreisen kann die Abhilfe verweigern wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert TGW kann auch in der Weise Abhilfe verschaffen dass eine gleichwertige oder höherwertige Ersatzleistung gebracht wird.
6.1 Wird eine Reise/Veranstaltung infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, und leistet TGW innerhalb einer vom Kunden gesetzter, angemessener Frist keine Abhilfe so kann der Kunde den Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist vor der Kündigung des Vertrages, bedarf es nur dann nicht wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von TGW verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
6.2 Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise/ Veranstaltung gegenüber TGW in schriftlicher Form an die unten angegebene Adresse geltend zu machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt auch für Verlust, Fehlleitung und Beschädigung von Reisegepäck insofern Ansprüche darüber an TGW geltend gemacht werden.
6.3 Reiseleiter, Wanderführer, Leistungserbringer wie Hotels Unterkunftsbetreiber Reisevermittler sind nicht berechtigt, Ansprüche mit Wirkung für TGW anzuerkennen.
7. Reisepreis
TGW ist berechtigt den Reisepreis nach Abschluss des Vertrages zu erhöhen , allerdings nur wenn zwischen Vertragsabschluss und Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen und damit verbundene Mehrkosten entstanden sind. Die Mitteilung des neuen Reisepreises ist unverzüglich nach Kenntnisnahme an den Kunden weiterzugeben und mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Reisepreises zu versehen. Wenn dieser 5% Aufpreis übersteigt oder sich wesentliche Reiseleistungen ändern, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde ist verpflichtet dieses Rücktrittsrecht innerhalb von 10 Tagen nach Bekanntgabe der neuen Bedingungen geltend zu machen.
8. Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von TGW für Schäden die nicht Körperschäden sind ist pro Reise/Veranstaltung auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder TGW für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
8.1 Für alle gegen TGW gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir pro Kunde und Reise bis max. 2500,-€ Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe ist unsere deliktische Haftung für Sachschäden bis auf maximal diese Summe beschränkt.
9. Haftungsausschluß bei Reisevermittlung und Fremdleistungen
TGW haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, z.B. Ausflüge ,Führungen Tauchkurse und Sonderveranstaltungen Seminare Wandertouren und Trekkings anderer Anbieter und fakultative Angebote örtlicher Veranstalter. Wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als solche gekennzeichnet wurden. Dies gilt im Besonderen für Partnerangebote von TGW und alle Angebote auf verlinkten Seiten.
10. Haftung Hundehalter
Hundehalter sind auf unseren Veranstaltungen grundsätzlich und vollumfänglich verantwortlich für ihr/e Tier/e und müssen eine Haftplichtversicherung vorweisen.
11. Spezielle Rechte und Pflichten bei Veranstaltungen mit Tieren.
Der jeweilige Tierhalter/Besitzer kann jederzeit entscheiden ob er sein Tier an die Kunden vergibt, oder verleiht, das kann auch noch nach dem Basiskurs und während der Veranstaltung geschehen. Dem Kunden wird ab diesem Zeitpunkt ( der Rücknahme des Leihtieres) die anteilige Leihgebühr für das Tier zurück erstattet. Eine Erstattung der gesamten Veranstaltung oder die Erstattung von anderen Teilen der Veranstaltung ist damit nicht gegeben. Der Kunde hat die Tiere, die ihm anvertraut wurden mit größter Sorgfalt und mindestens nach den Auflagen des deutschen Tierschutzgesetzes zu behandeln. Bei Zuwiderhandlungen ist der Tierbesitzer zu einer sofortigen Beendigung des Vertrages berechtigt. Dies gilt auch wenn der Kunde ungeeignet erscheint das Tier zu führen oder angemessen zu versorgen im Besonderen wenn dadurch eine Gefahr für Mensch und Tier bestehen kann. Die Entscheidung darüber obliegt dem Tierbesitzer. Der Kunde hat sich grundsätzlich an die Anweisungen des Personals zu halten und übernimmt die Verantwortung für sein Handeln. Esel sind erst ab 12 Jahren von Kindern zu führen , im öffentlichen Straßenverkehr übernehmen Erwachsene die Führung der Tiere. Bei Zuwiderhandlungen ist der Veranstalter berechtigt die Esel sofort zu entnehmen.
12. Bildaufnahmen, Tonaufnahmen, Datenschutz
Das Veröffentlichen von Bild/ Video und Tonaufnahmen von Veranstaltungen ist
grundsätzlich nicht gestattet. Im Einzelfall kann schriftlich eine Ausnahme Genehmigung
durch TGW erfolgen. Die erfasten Kundendaten werden ausschließlich zur Durchführung
der Veranstaltung und zur Kundenbetreuung verwendet und dürfen von TGW zu diesem
Zweck gespeichert werden.
13. Anwendbares Recht Sonstiges
Es gilt deutsches Recht, Gerichtsstand ist Deggendorf. Die Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen dieser Vereinbarung, hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten
Vereinbarung zur Folge. Stand November 2016